Die ET Grenze legt fest bis zu welcher Verbreiterung mit Gutachten verbaut werden kann.
Dies errechnet sich wie folgt: Am Fahrzeug verbaute Felge ist ET30 und Sie möchten "pro Seite" um 10mm verbreitern. Es entsteht somit eine ET von 20 !
 
Rechenbeispiel:
Felge ist ET30 abzüglich der breite der Distanzscheibe von 10mm ergibt ET 20.
 
Felge ET 30   30
Breite Spurscheibe 10mm  - 10
Ergebnis: = 20
 
Es wird immer von der Felgen ET die breite je Scheibe abgezogen. Je kleiner der Wert desto weiter nach außen kommen die Felgen.
Es gilt daher: Die angegebene  ET Grenze sollte nicht unterschritten werden !