Die ET Grenze legt fest bis zu welcher
Verbreiterung mit Gutachten verbaut werden kann.
Dies errechnet sich wie folgt: Am Fahrzeug
verbaute Felge ist ET30 und Sie möchten "pro Seite" um 10mm
verbreitern. Es entsteht somit eine ET von 20 !
Rechenbeispiel:
Felge ist ET30 abzüglich der breite der
Distanzscheibe von 10mm ergibt ET 20.
Felge ET 30 |
30 |
Breite Spurscheibe 10mm |
- 10 |
Ergebnis: |
= 20 |
Es wird immer von der Felgen ET die breite je
Scheibe abgezogen. Je kleiner der Wert desto weiter nach außen kommen die
Felgen.
Es gilt daher: Die angegebene ET Grenze
sollte nicht unterschritten werden !
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